Anwalt für Erbrecht in Phuket

Nachlassplanung und Erbschaftsangelegenheiten in Thailand erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Berücksichtigung des thailändischen Erbrechts sowie grenzüberschreitenden Regelungen – insbesondere für Ausländer mit Vermögen in Phuket. Unsere Erbrechtspraxis bietet umfassende Unterstützung.

Erbschaft- & Nachlassdienstleistungen

Vorabformulierung von thailändischen Testamenten — Rechtsgültige thailändische Testamente zum Schutz Ihres Vermögens in Thailand • Nachlassplanung — Umfassende…

Für wen dieser Service geeignet ist

Ausländer, die Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte in Thailand besitzen und ein thailändisches Testament und einen Nachlassplan benötigen.

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Expats mit thailändischem Vermögen

Ausländer, die Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte in Thailand besitzen und ein thailändisches Testament und einen Nachlassplan benötigen.

Familien nach einem Verlust

Hinterbliebene, die Nachlassverfahren, Nachlassverwaltung oder Hilfe beim Zugriff auf das Vermögen einer verstorbenen Person in Thailand benötigen.

Binationale Familien

Thailändisch-ausländische Familien, die eine koordinierte Nachlassplanung über mehrere Rechtssysteme hinweg benötigen.

Unternehmer

Unternehmensnachfolgeplanung, Vereinbarungen zur Aktienübertragung und Bestimmungen zur Unternehmensfortführung.

Maßgebliche thailändische Behörden & Rechtsquellen

Diese offiziellen thailändischen Behörden und Rechtsquellen helfen dabei, die auf dieser Seite beschriebenen Regeln, Verfahren und Einreichungen nachzuvollziehen. Einige amtliche Materialien sind nur auf Thai verfügbar.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Ja. Ausländer können und sollten ein thailändisches Testament für in Thailand ansässige Vermögenswerte errichten. Wir empfehlen, sowohl ein thailändisches Testament als auch ein Testament in Ihrem Heimatland zu haben, die abgestimmt sind, um Konflikte zu vermeiden.

Die thailändischen Regeln der gesetzlichen Erbfolge gelten automatisch. Vermögenswerte gehen an die gesetzlichen Erben: Nachkommen, Eltern, Geschwister, Halbgeschwister, Großeltern und Onkel/Tanten. Ein überlebender Ehepartner erhält die Hälfte des Gemeinschaftsvermögens.

Ja. Geerbte Vermögenswerte, die 100 Millionen THB übersteigen, unterliegen einer Steuer von 5% für gesetzliche Erben und 10% für andere Empfänger. Gilt für Immobilien, Wertpapiere, Bankeinlagen und zugelassene Fahrzeuge.

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